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» Bauleitplanung » 1. Änderung Bebauungsplan „Linmairhof“
veröffentlicht am 21. September 2026
Bekanntmachung der 01. Änderung des Bebauungsplans
„Linmairhof“
und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 17.09.2026 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Linmairhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich sind der Planentwurf vom 17.09.2026 mit Begründung mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich artenschutzrechtlicher Betrachtung maßgebend.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt (schraffierte Fläche):
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrhauses mit Bauhof und angrenzendem Wertstoffhof und im Nordosten des Änderungsbereiches eines gemischt genutzten Gebäudes geschaffen werden.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Entwurf der Planänderung (Fassung vom 17.09.2026) mit Begründung mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich artenschutzrechtlicher Betrachtung des Bebauungsplanes wird vom
28. September 2026 bis 28. Oktober 2026
auf der Homepage der Gemeinde unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst, e
(DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im
Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Kienberg
Obing, 18.09.2026
Schmidhuber
1. Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Anna Zanella
Telefon: 08624 8986-31
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de