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Die Gemeinde Kienberg gehört zum uralten Siedlungsland, in dem sich während des 5. und 6. Jahrhunderts Bauern angesiedelt hatten. Der Ortsname könnte mit seiner Vorsilbe Kien- (ahd. chien, kên; mhd. kien) auf einen einst mit Kiefern bzw. Föhren (mhd. chienboum) bestandenen Berg hinweisen. Es wurde aber auch in Erwägung gezogen, daß das Dorf auf dem Berg eines Chuno (Cuen) gegründet wurde, was aber kaum zutreffen wird. Da ist der Ortsname, der im 8. Jahrhundert in der Schreibweise „Chyemberch“ erstmals überliefert wurde, schon eher aus der Landschaftsbezeichnung „der Kienberg“ entstanden.
Der Name Kienberg wurde um 790 als „Chyemberch“ in der Breves Notitiae erstmals überliefert. Ein Edler Eginolf hatte die Kirche St. Johannes zu Truchtlaching um 740 dem Salzburger Bischof Johannes (ca. 739 – 746) übergeben. Sein Sohn Willihelm und dessen Verwandte Atan, Tochter eines Grafen Etich, betrachteten später die Kirche als ihren Besitz, den erst um 790 Bischof Arno (785-821) von ihnen wieder erwerben konnte. In diesem Zusammenhang wird um 790 erstmals auch Kienberg genannt, was auf eine schon um 740 bestehende Verbindung zu Truchtlaching hindeutet.
Ein weiteres frühes Zeugnis über Kienberg ist etwa 140 Jahre später verfaßt worden. Am 6. Februar 931 übergab ein erzbischöflicher Lehensmann, der Edle Rafolt, seinen Besitz in Kienberg und in Söllhuben (Lkr. Rosenheim) dem Salzburger Erzbischof Adalbert. Den Besitz zu Kienberg („ad Chinperch“) hatte der Edle Rafolt vom Edlen Meginhelm bekommen. Es handelt sich dabei also um Besitz aber sicher nicht um einen Wohnsitz des Meginhelm. Der Edle Rafolt und dessen Sohn Eparhart erhielten die Besitzungen zu Kienberg und Söllhuben nur auf die Dauer ihres Lebens vom Erzbischof Adalbert als Eigentum zurück.
Bis zur nächsten Nennung von Kienberg besteht erneut eine zeitliche Lücke, diesesmal sogar von etwa 180 Jahren. In einem Verzeichnis der Zehenthöfe des Klosters St. Peter in Salzburg von ca. 1110 befindet sich u.v.a. der Eintrag „ad Chiemperhc I curtis et dimidia hoba“ (= 1 Herrenhof und ½ Hube). Vielleicht darf diese Beziehung zu Salzburg noch mit der Schenkung im 8. Jahrhundert in Beziehung gesetzt werden.
Im 12. Jahrhundert werden nur wenige Ministeriale um einen Peroholt aus Kienberg genannt. Sie werden zu den unfreien Gefolgsleuten gerechnet und dürfen sicherlich nicht als Vorfahren der ein Jahrhundert später beginnenden Reihe der Ritter von Kienberg betrachtet werden. Nur zwei Urkunden berichten von diesen Ministerialen.
Die „jüngere“ Ministerialenfamilie der Kienberger kann erst gegen 1280 namentlich nachgewiesen werden und dürfte eine ganz andere Familie gewesen sein. Über 125 Jahre Unterbrechung ist ein viel zu großer Zeitbereich, um Peroholts Familie den jüngeren Kienbergern genealogisch voranzustellen.
Dem Urbar des Klosters St. Peter von 1365/69 können die Zehentrechte „item in Chienperch VI domus, hube et selda“ (ebenso in Kienberg 6 Güter, Hube und Sölde) entnommen werden. Das Dorf Kienberg wies also um 1365 mindestens 8 Anwesen auf wie es auch das Lehenbuch der adeligen Familie der Törringer von 1384 belegt. Seit 1450 ist auch ein bayerisches Lehen in Kienberg genannt: „Gilig Newpauer zu Kienperg hat ze Lehen ain gutl gelegen zw Kienperg in dem Dorff …“.
Aufgrund der kurfürstlichen Entschließung vom 14. August 1803 wurde der Landgerichtsbezirk Trostberg neu gebildet. Am 1. Januar 1806 wurde Bayern ein Königreich. Bei der Bildung der Kreise des Königreiches Bayern im Jahre 1808 gelangte der Landgerichtsbezirk Trostberg zum Salzachkreis, der schon 1810 an den Isarkreis angegliedert wurde.
Das Dorf Kienberg bestand um 1810 nur aus der Pfarrkirche St. Martin, der Michaelskapelle, dem Mesnergütl, dem Neubauergütl, der Wirtstafern mit dem dazu gehörenden Remblgütl, dem Kastenhaus, dem Neuhauserhof, dem Vordermairhof, dem Lindmairhof und tiefer gelegen südlich der Pfarrkirche den Häusern Hochhaus, Schneider, Wagner und Binder (Bader).
Als die bayerischen Gerichtsbezirke nach der Konstitution vom 1. Mai 1808 durch die Steuervermessung in Steuerdistrikte als unterste Verwaltungsebene eingeteilt wurden, entstand der Steuerdistrikt Kienberg, den man später in Gemeinde umbenannte. Durch das Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 wurde im Königreich Bayern die Bildung der Landgemeinden (Ruralgemeinden) vollzogen. Dadurch wurde die Selbstverwaltung der Gemeinden mit den Aufgaben der Vermögens- und Stiftungsverwaltung, Bürgeraufnahmen und Heiratsbewilligungen, Gewerberecht, Armenpflege, Kirchen- und Schulangelegenheiten beträchtlich erweitert. In den Landgemeinden bestanden nun Gemeindeausschüsse unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers. Die Gemeinde Kienberg besaß von Anfang an eine Schule.
Am 1. Juli 1862 wurden die Landgerichte auf die Rechtspflege beschränkt und als Verwaltungsbehörde die Bezirksämter gebildet; die Gemeinde Kienberg war nun Teil des Bezirksamts Traunstein. 1879 wurden die Landgerichte in Amtsgerichte umbenannt, die einem Landgericht neuer Ordnung unterstellt waren.
Am 1. Januar 1939 wurden im Zuge der Gleichschaltung der Länder die Bezeichnungen Bezirksamt und Bezirksamtmann durch Landkreis und Landrat ersetzt. Aufgrund der Gebietsreform bildet die Gemeinde Kienberg seit dem 1. Mai 1978 mit den Gemeinden Obing und Pittenhart eine Verwaltungsgemeinschaft.
Kienberg, den 11.09.2006
Herbert Schiebl
Ortsheimatpfleger
(Aus den Heimatbuchbeiträgen von Meinrad Schroll, Mühldorf am Inn)