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Informationen zur steuerlichen Erfassung und Registrierung in ELSTER

Existenzgründer bei Gewerbeanmeldung

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung “ELSTER – Ihr Online-Finanzamt” registrieren. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs besteht die Möglichkeit unter www.elster.de in der Rubrik “Formulare & Leistungen > Alle Formulare” den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer wird durch diese effiziente Übermittlungsmöglichkeit beschleunigt.

Außerdem finden Sie hier ebenfalls das Merkblatt sowie der ELSTER-Flyer weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer (URL: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender).