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Flächennutzungsplan Photovoltaikfreiflächenanlage Haslreit

Bekanntmachung

über die Absicht den Flächennutzungsplan zu ändern

(11. Änderung – Photovoltaikfreiflächenanlage Haslreit; 2. Erweiterung) und

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Änderungsverfahren

(§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich süd-östlich sowie süd-westliche der Fläche der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Photovoltaikfreiflächenanlage Haslreit; 1. Erweiterung zu ändern und diesen Bereich als Sondergebiet „Photovoltaikfläche“ auszuweisen. Hierbei ist folgender Umgriff erfasst:

  • Nördlicher Teil des Grundstücks Fl. Nr. 69,
  • Grundstück Fl. Nr. 70
  • Grundstück Fl. Nr. 553, ausschließlich dem Anteil für die 1. Erweiterung der PV-Freiflächenanlage.

Siehe nachfolgenden Lageplan (schwarz schraffierte Fläche):

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Obing, Bauverwaltung, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von sieben Tagen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Obing, den 29.10.2020

Schmidhuber

1. Bürgermeister