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Bebauungsplan Photovoltaikfläche Haslreit; 2. Erweiterung

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Photovoltaikfläche Haslreit; 2. Erweiterung“ Gemeinde Kienberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie frühzeitige Information der Öffentlichkeit

 

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs-plan „Photovoltaikfreiflächenanlage Haslreit, 2. Erweiterung“ gefasst.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Photovoltaikfläche“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst:

  • Nördlicher Teil des Grundstücks Fl. Nr. 69, wobei die westliche Abgrenzung entlang dem öffentlichen Feld- und Waldweg bis zum Schnittpunkt mit der nordwestlichen Grenze von Fl. Nr. 72 fortgeführt wird,
  • Grundstück Fl. Nr. 70,
  • Grundstück Fl. Nr. 553, ausschließlich dem Anteil für die 1. Erweiterung der PV-Freiflächenanlage,

und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Haslreit; 2. Erweiterung“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

2. Frühzeitige Information der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Obing, Bauverwaltung, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von sieben Tagen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Obing, 29.10.2020

Schmidhuber

1. Bürgermeister