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Bebauungsplan Kienberg-Ortmaring

Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan zu ändern und über die Auslegung des Änderungsentwurfs
(§ 2 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat am 10.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Kienberg – Ortmaring im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1753, 1753/69 und 1753/70 (Ortmaringer Str. 25) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.06.2020.

Der Entwurf des Ingenieurbüros Planungsgruppe Strasser, Traunstein des Bebauungsplanes vom 03.06.2020 liegt mit der Begründung vom 03.06.2020 in der Zeit vom 10. Juli 2020 bis 14. August 2020 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.10 oder E.12 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass im EG im Altbau-Bestand auch andere Nutzungen außer Gewerbe-Ladenfläche erlaubt sind.

Der Entwurf des Ingenieurbüros Planungsgruppe Strasser, Traunstein des Bebauungsplanes vom 03.06.2020 liegt mit der Begründung vom 03.06.2020 in der Zeit vom 10. Juli 2020 bis 14. August 2020 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.10 oder E.12 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemeinde Kienberg, Obing, 22.06.2020

Schmidhuber, 1. Bürgermeister