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Bebauungsplan Kienberg-Ortmaring Erweiterung

Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Kienberg – Ortmaring; Erweiterung für das Grundstück Fl. Nr. 1761/T“ (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.06.2020 beschlossen für das Gebiet

„Kienberg – Ortmaring; Erweiterung für das Grundstück Fl. Nr. 1761/T“

das wie folgt gelegen ist:

– Teil der Fl. Nr. 1761/T mit einer Größe von ca. 1.600 m² südlich der Perreiter Straße

einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Kartenausschnitt. Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Dorfgebiet festzusetzen. Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein erarbeitet worden.

Plan Ortmaring

Der Planentwurf in der Fassung vom 08.06.2020, samt Begründung mit Umweltbericht, liegt in der Zeit vom 10. Juli 2020 bis 14. August 2020 im Rathaus Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zi.Nr. E.10 oder E.12, öffentlich aus. In dieser Zeit können sich alle frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Außerdem ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) im Rathaus abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Kienberg, Obing, 22.06.2020
Schmidhuber, 1. Bürgermeister