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Bebauungsplan Kienberg-Ortmaring

Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanes „Kienberg – Ortmaring; Erweiterung für das Grundstück Fl. Nr. 1761/T“  (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2020 den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 16.09.2020 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kienberg – Ortmaring; Erweiterung für das Grundstück Fl. Nr. 1761/T“ ist wie in nachfolgendem Lageplan ersichtlich

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegen in der Zeit vom 23.11.2019 bis 23.12.2020 im Rathaus Obing, Kienberger Straße 5, 83119 Obing, Zimmer E.08, E.10 oder E.14, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.kienberg.de/?Bauleitplanung und im zentralen Internetprotal des Landes Bayern eingestellt.

Obing, 28.10.2020

Schmidhuber

1. Bürgermeister