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Außenbereichssatzung Siboling

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Änderung der Außenbereichssatzung „Siboling“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 12.05.2022 beschlossen die Außenbereichssatzung „Siboling“ zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, sowie Satz 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 30.03.2022 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Mit der Änderung der Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf den Grundstücken Flur-Nr. 173/2 und 173/4 Gemarkung Kienberg ein weiteres Gebäude in Siboling zu errichten.

Der Entwurf der Änderung wird vom

                                                            20. Juni 2022 bis 20. Juli 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing von Dienstag bis Freitag, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Mittwochnachmittag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.kienberg.de/bauleitplanung und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Kienberg
Obing, 25.05.2022

Schmidhuber
1. Bürgermeister

Entwurf