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Aufstellung des Bebauungsplanes “Linmairhof”

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Linmairhof”

1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Linmairhof“ gefasst. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 87/Teil, 92/Teil (Kreisstraße TS 8) und 86/14 Gemarkung Kienberg und ist wie folgt umgrenzt:

Im Westen: Linie die in Nord-Südrichtung in ca. 100 m Abstand parallel zur Kreisstraße TS 8 verläuft
Im Süden: bis zum Schnittpunkt der vorgenannten Linie mit der Kreisstraße TS 8
Im Osten: einschließlich eines Teilbereichs der Kreisstraße TS 8, Flur-Nr. 92 (Sichtdreiecke) von der Staatsstraße 2357
Im Norden: ausschließlich der Staatsstraße 2357

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Linmairhof“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Mit der Erarbeitung der Planung ist das Architekturbüro Romstätter, Traunstein beauftragt. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Kienberg
Obing, 10.08.2021

Schmidhuber
1. Bürgermeister