Kunst & Kultur
Schulen, Kindergärten, Bildung
Vereine, Verbände, Kirchen
Gesundheitswesen
Sporteinrichtungen
» Bauleitplanung » Aufstellung des Bebauungsplanes “Alte Salzhalle”
veröffentlicht am 14. Oktober 2024
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Alte Salzhalle“ vom 12.09.2024 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans hat die im nachfolgenden Lageplan dargestellte Umgrenzung:
Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 12.09.2024, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
14. Oktober 2024 bis zum 14. November 2024
auf der Homepage der Gemeinde unter
www.kienberg.de/bauleitplanung/
und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Schalltechnische Untersuchung:
Schallemissionen Straßenverkehr: Trostberger Straße (ST 2357) Schallemissionen Gewerbe Schallemissionen Sportlärm Schallimmissionen Straßenverkehrslärm Schallimmissionen Gewerbelärm Schallimmissionen Sportlärm
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Durchgrünung des Gebiets durch Festsetzung von Baumpflanzungen.
|
Tiere und Pflanzen | Artenschutz
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP):
Bestandserfassung Untersuchung betroffener Arten (Vögel, Fledermäuse, sonstige Arten)
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
– Nutzung einer innerörtlichen bereits bebauten Fläche mit einer geringen Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt – keine Überschreitung der Orientierungswerte für die GRZ, außer für Reihenmittelhäuser – Reduzierung der Barrierewirkung von Einfriedungen für Tiere durch Einhaltung keines Freiraumes von mind. 0,1 m zwischen Boden und Zaun, Ausschluss von Sockeln bei Einfriedungen
|
Fläche / Boden | Vermessung: Bestands- und Geländeaufnahme
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: |
Wasser | Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
Soweit möglich Gestaltung von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Belägen.
|
Landschaftsbild | Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
– Nutzung eines bereits bebauten Standortes – Begrenzung der Höhenentwicklung – Eingrünung des Planungsgebiets durch Pflanzordnung – soweit möglich Gestaltung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen |
Luft und Klima | Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
– Vermeidung einer Riegelbebauung – Begrenzung der zulässigen Wandhöhen der neuen Gebäude – Verbesserung des Kleinklimas durch Eingrünung des Planbereichs |
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Kienberg
Obing, 01.10.2024
Mair
Dokument zum Herunterladen
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Sarah Wietzorek
Telefon: 08624 8986-36
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de