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Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Salzhalle“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Alte Salzhalle“ vom 12.09.2024 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans hat die im nachfolgenden Lageplan dargestellte Umgrenzung:

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 12.09.2024, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

 14. Oktober 2024 bis zum 14. November 2024

 

auf der Homepage der Gemeinde unter

www.kienberg.de/bauleitplanung/

und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Schalltechnische Untersuchung:

Schallemissionen Straßenverkehr: Trostberger Straße (ST 2357)

Schallemissionen Gewerbe

Schallemissionen Sportlärm

Schallimmissionen Straßenverkehrslärm

Schallimmissionen Gewerbelärm

Schallimmissionen Sportlärm

 

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

Durchgrünung des Gebiets durch Festsetzung von Baumpflanzungen.

 

Tiere und Pflanzen Artenschutz

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP):

 

Bestandserfassung

Untersuchung betroffener Arten (Vögel, Fledermäuse, sonstige Arten)

 

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

 

–          Nutzung einer innerörtlichen bereits bebauten Fläche mit einer geringen Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt

–          keine Überschreitung der Orientierungswerte für die GRZ, außer für Reihenmittelhäuser

–          Reduzierung der Barrierewirkung von Einfriedungen für Tiere durch Einhaltung keines Freiraumes von mind. 0,1 m zwischen Boden und Zaun, Ausschluss von Sockeln bei Einfriedungen

 

Fläche / Boden Vermessung: Bestands- und Geländeaufnahme

 

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
Soweit möglich Verwendung sickerfähiger offener Beläge im Bereich der Stellplätze

Wasser Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

Soweit möglich Gestaltung von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Belägen.

 

Landschaftsbild Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

–          Nutzung eines bereits bebauten Standortes

–          Begrenzung der Höhenentwicklung

–          Eingrünung des Planungsgebiets durch Pflanzordnung

–          soweit möglich Gestaltung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen

Luft und Klima Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

–          Vermeidung einer Riegelbebauung

–          Begrenzung der zulässigen Wandhöhen der neuen Gebäude

–          Verbesserung des Kleinklimas durch Eingrünung des Planbereichs

 

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Kienberg

Obing, 01.10.2024

 

 

 

 

Mair

  1. Bürgermeister