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Aufstellung Bebauungsplan “Alte Salzhalle”

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Salzhalle” 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Salzhalle“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich / Lageplan:
Im Norden:        einschließlich der Kunostraße
Im Osten:           einschließlich des Birkenweges
Im Süden:          einschließlich des Pappelweges
Im Westen:        ausschließlich der Ortmaringer Straße

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 1753/1, 1753/4, 1753/5, 1753/21, 1754, 1757/T, 1787/8/T, 1789 1789/2, 1789/3 und 1789/5 Gemarkung Kienberg.

 

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m § 13 BauGB aufgestellt. 

Ziele und Zweck der Planung:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll in diesem Bereich durch die Änderung der gewerblich genutzten Grundstücke zu Wohnraum nachverdichtet werden. Der Bereich wird als Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Gemeinde Kienberg
Obing, 31.07.2023

 

Schmidhuber
1. Bürgermeister