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» Bauleitplanung » Bekanntmachung 12. Änderung Flächennutzungsplan Linmairhof
veröffentlicht am 28. Januar 2022
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Linmairhof / Laberinger Feld; 2.Erweiterung / Rimsl-Feld) nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.01.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Bereiche „Linmairhof“, „Laberinger Feld; 2. Erweiterung“ und „Rimsl-Feld“. Siehe nachfolgende Lagepläne:
Linmairhof
Laberinger Feld; 2. Erweiterung
Rimsl-Feld
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Begründung liegen in der Zeit vom
31. Januar 2022 bis 02. März 2022
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Schalltechnische Untersuchung, Analytik & Bewertung von Bausubstanz hinsichtlich Schadstoffhaltigkeit |
Tiere und Pflanzen | Umweltbericht, Sonderuntersuchungen Artenschutz im Sommerhalbjahr 2020, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde |
Boden | Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Bodenuntersuchung (Sickerfähigkeit), Geländeaufnahme (Bestandsvermessung), Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt |
Luft und Klima | Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde |
Landschaft und Landschaftsbild | Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Geländeaufnahme (Bestandsvermessung) |
Kultur- und Sachgüter | Keine Angaben |
Grundwasser und Oberflächengewässer | Umweltbericht, Bodenuntersuchung (Sickerfähigkeit), Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt |
Landschafts- und sonstige Pläne | Keine Angaben |
Wechselwirkungen | laut Umweltbericht sind keine nicht benannten Wechselwirkungen erkennbar |
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Gemeinde Kienberg
Obing, den 21.01.2022
Schmidhuber
1. Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Anna Zanella
Telefon: 08624 8986-31
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de