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Bekanntmachung 12. Änderung Flächennutzungsplan Linmairhof

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Linmairhof / Laberinger Feld; 2.Erweiterung / Rimsl-Feld) nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.01.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Bereiche „Linmairhof“, „Laberinger Feld; 2. Erweiterung“ und „Rimsl-Feld“. Siehe nachfolgende Lagepläne:

Linmairhof

Laberinger Feld; 2. Erweiterung

 

Rimsl-Feld

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Begründung liegen in der Zeit vom

31. Januar 2022 bis 02. März 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Schalltechnische Untersuchung, Analytik & Bewertung von Bausubstanz hinsichtlich Schadstoffhaltigkeit
Tiere und Pflanzen Umweltbericht,  Sonderuntersuchungen Artenschutz im Sommerhalbjahr 2020, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde
Boden Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Bodenuntersuchung (Sickerfähigkeit), Geländeaufnahme (Bestandsvermessung), Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt
Luft und Klima Umweltbericht, Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde
Landschaft und Landschaftsbild Umweltbericht,  Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Geländeaufnahme (Bestandsvermessung)
Kultur- und Sachgüter Keine Angaben
Grundwasser und Oberflächengewässer Umweltbericht, Bodenuntersuchung (Sickerfähigkeit), Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt
Landschafts- und sonstige Pläne Keine Angaben
Wechselwirkungen laut Umweltbericht sind keine nicht benannten Wechselwirkungen erkennbar

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Kienberg
Obing, den 21.01.2022

 

Schmidhuber
1. Bürgermeister