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Änderung des Bebauungsplanes “Kienberg – Ort”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans “Kienberg – Ort“ 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 29.07.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Kienberg-Ort“ zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 31.01.2022 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden auf dem Grundstück Flur-Nr. 29 (Ortmaringer Straße 5) das bestehende Gebäude aufzustocken und zusätzlich zwei Wohngebäude mit Nebengebäuden und auf dem Grundstück Flur-Nr. 29/2 (Raiffeisenstraße 4) ein zusätzliches Wohngebäude mit Nebengebäude zu errichten.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes wird vom

14. März 2022 bis 14. April 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Dienstag bis Freitag, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstags nachmittags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Mittwoch nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Kienberg
Obing, 17.02.2022

Schmidhuber
1. Bürgermeister

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