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Änderung Bebauungsplan „Kienberg – Ort“

Bekanntmachung über die erneute, verkürzte Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Kienberg – Ort“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Kienberg – Ort“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 23/4 der Gemarkung Kienberg (Bergweg 8) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

In der Sitzung vom 10.02.2022 wurden die Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung gefasst und eine erneute, verkürzte Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, nachdem die beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Planungsbüro Rieperdinger, Schnaitsee – Waldhausen, mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 10.02.2022 und die Begründung in der Fassung vom 10.02.2022 liegen in der Zeit vom

07. März 2022 bis 20. März 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde dabei angemessen auf 14 Tage verkürzt, es dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB). Die geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes sind in den Unterlagen rot gekennzeichnet.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter https://www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Kienberg
Obing, 15.02.2022

Schmidhuber
1.Bürgermeister

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