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Änderung Bebauungsplan Größinger Feld

Änderung Bebauungsplan „Größinger Feld“ Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.08.2024 den Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans „Größinger Feld“ für die Grundstücke Flur-Nr. 1753/59 und Flur-Nr. 1753/61 Gem. Kienberg (Wirtsfeld 2 und 4) gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.07.2024 mit Begründung ist in der Zeit vom

                                                          02. September 2024 bis zum 02. Oktober 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Kienberg
Obing, 07.08.2024

Schmidhuber
1.Bürgermeister