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11. Änderung des Bebauungsplanes Kienberg – Ortmaring

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 11. Änderung des Bebauungsplans „Kienberg – Ortmaring“

Der Gemeinderat Kienberg hat mit Beschluss vom 13.03.2025 die 11. Änderung des Bebauungsplans „Kienberg – Ortmaring“ für das Grundstück Flur-Nr. 1790 Gemarkung Kienberg (Pappelweg 6) als Satzung
beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.

Jedermann kann den Änderungsbebauungsplan mit Begründung im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gemeinde Kienberg
Obing, 20.03.2025

 

Schmidhuber
1.Bürgermeister

 

Hinweis:
Der Änderungsbebauungsplan mit Begründung kann im Internet auf der Homepage unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Bis zur Digitalisierung können die Unterlagen auch unter bauleitplanung@vg-obing.de angefordert werden.