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Änderung Bebauungsplan „Größinger Feld“

Bekanntmachung über die erneute, verkürzte Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Größinger Feld“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs.8 BauGB den Bebauungsplan „Größinger Feld“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1753/33 (Wirtsfeld 7) und 1753/12 (Wirtsfeld 39) der Gemarkung Kienberg und im gesamten Umgriff im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
In der Sitzung vom 13.04.2022 wurden die Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung gefasst und eine erneute, verkürzte Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, nachdem die beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes von Architekten + Stadtplaner Romstätter aus Traunstein, mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 13.04.2022 und die Begründung in der Fassung vom 13.04.2022 liegen in der Zeit vom

9. Mai 2022 bis 31. Mai 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

In die Plandarstellung wurde auf der St 2357 eine Linksabbiegespur aufgenommen, das Sichtdreieck verkleinert und auf dem Grundstück Flur-Nr. 1753/33 die Bepflanzung geändert und ein Höhenfestpunkt für den Carport festgesetzt. Alle weiteren geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes sind in den Unterlagen rot gekennzeichnet.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde dabei angemessen auf 23 Tage verkürzt, es dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB).

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter https://www.kienberg.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Kienberg
Obing, 20.04.2022

Schmidhuber
1.Bürgermeister

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